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Bundeskabinett verlängert Elektromobilitätsgesetz bis 2035 und öffnet es für E-Lkw

Das Kabinett hat die Novelle des EmoG beschlossen: Der Rechtsrahmen für kommunale E-Mobilitäts-Privilegien gilt künftig bis Ende 2035 und erstreckt sich erstmals auf Elektrobusse sowie mittelschwere und schwere Elektro-Lkw.

2035
EmoG verlängert bis

Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Novellierung des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) beschlossen. Der bestehende Rechtsrahmen, der Städten und Gemeinden seit 2015 erlaubt, Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr gezielt zu bevorzugen, wird damit bis Ende 2035 verlängert.

Die wichtigste inhaltliche Erweiterung: Das Gesetz gilt künftig nicht mehr nur für Elektro-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, sondern auch für Elektrobusse sowie mittelschwere und schwere Elektro-Lkw. Kommunen können diesen Fahrzeugen damit dieselben Bevorrechtigungen einräumen wie bisher schon Pkw, etwa bevorzugte Zufahrtsrechte. Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Ulrich Lange, erklärte dazu: "Wir verlängern die bewährten Bevorrechtigungen, erleichtern das Laden im öffentlichen Raum und öffnen das Gesetz für Elektrobusse und schwere E-Lkw."

Eine weitere Neuerung betrifft das Parken an öffentlichen Ladepunkten. Elektrofahrzeuge sollen dort künftig auch ohne E-Kennzeichen parken dürfen, solange sie tatsächlich laden. Diese Regelung wird dauerhaft im Gesetz verankert. Das E-Kennzeichen ist in Deutschland freiwillig, was in der Vergangenheit für rechtliche Unklarheiten gesorgt hatte. Das Bundesverkehrsministerium erhofft sich davon mehr Klarheit, eine einheitlichere Beschilderung und Vorteile für den grenzüberschreitenden Verkehr.

Auch für Plug-in-Hybride ändert sich etwas: Die Anforderungen, unter denen sie von den EmoG-Regelungen profitieren können, werden an die seit 2025 geltende Dienstwagenbesteuerung angeglichen. Statt bisher 40 Kilometern elektrischer Mindestreichweite sind künftig 80 Kilometer erforderlich, alternativ darf der CO2-Ausstoß höchstens 50 Gramm pro Kilometer betragen. Neu ist außerdem, dass Kommunen auf Gebühren für das Anwohnerparken von Elektrofahrzeugen verzichten können.

Die Novelle ist Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Der Kabinettsbeschluss ist allerdings erst ein Zwischenschritt: Bundestag und Bundesrat müssen die Novelle noch beraten und beschließen.

Quellen

  • 01
    electrivewww.electrive.net/2026/07/29/elektromobilitaetsgesetz-wir…

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